Ausbildungsklassen in unserer Fahrschule
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Mindestalter: 15 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
- Mindestalter: 15 Jahre
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leermasse max. 425 kg
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
- Leistung max. 6 kW bei Leichtkraftfahrzeuge
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
- Mindestalter: 15 Jahre
Klasse A1
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
- Mindestalter 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
- Mindestalter 18 Jahre
Klasse B
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- zG* max. 3500 kg (bei Fahrzeugen mit alternativem Antrieb unter bestimmten Umständen bis zu 4250 kg)
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG* max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG* über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
- Mindestalter 18 Jahre oder 17 bei BF*
Klasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG* Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg
- zG* Fahrzeugkombination max. 7000 kg
- Mindestalter 18 Jahre, 17 bei BF 17*
B196
Schlüsselzahl zur Erweiterung der Klasse B zur Berechtigung der Klasse A1
Voraussetzung für B 196 ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren und Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein.
Keine Fahrprüfung, Fahrlehrer muss Nachweis einer durchgeführten Fahrschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten a 90 Minuten besteht (vier in Theorie und fünf in Praxis).
Eine Erweiterung auf Motorräder der Fahrerlaubnisklassen A2 oder A ist nicht möglich, dafür ist die komplette Ausbildung mit Theorie, Praxis und anschließender Prüfung Voraussetzung.
Die B196 hat nur in Deutschland Gültigkeit.
B197
Schlüsselzahl für Automatikführerschein
Ab dem 01.04.2021 ist erlaubt, dass der Führerschein auf einem Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe gültig ist.
Voraussetzung mindestens 10 Stunden a 45 Minuten praktische Ausbildung auf einem Ausbildungsfahrzeug mit Schaltgetriebe. Anschließender 15-minütiger Test mit Fahrlehrer, aber keine Prüfung.
Diese Befähigung gilt auch im europäischen Ausland.
bbH* = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
BF 17* = begleitetes Fahren mit 17 Jahren
zG* = zulässige Gesamtmasse