Ausbildungsklassen in unserer Fahrschule


B

Klasse B

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A

  • zG* max. 3500 kg (bei Fahrzeugen mit alternativem Antrieb unter bestimmten Umständen bis zu 4250 kg)
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG* max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG* über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
  • Mindestalter 18 Jahre oder 17 bei BF*

BE

Klasse BE

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zG* Anhänger über 750 kg, aber max. 3500 kg
  • zG* Fahrzeugkombination max. 7000 kg
  • Mindestalter 18 Jahre, 17 bei BF 17*

B196

B196

Schlüsselzahl zur Erweiterung der Klasse B zur Berechtigung der Klasse A1

Voraussetzung für B 196 ist der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren und Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Keine Fahrprüfung, Fahrlehrer muss Nachweis einer durchgeführten Fahrschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten a 90 Minuten besteht (vier in Theorie und fünf in Praxis).

Eine Erweiterung auf Motorräder der Fahrerlaubnisklassen A2 oder A ist nicht möglich, dafür ist die komplette Ausbildung mit Theorie, Praxis und anschließender Prüfung Voraussetzung.

Die B196 hat nur in Deutschland Gültigkeit.


B197 Automatik

B197

Schlüsselzahl für Automatikführerschein

Ab dem 01.04.2021 ist erlaubt, dass der Führerschein auf einem Automatikfahrzeug gemacht werden kann, jedoch aber auch für das Führen eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe gültig ist.

Voraussetzung mindestens 10 Stunden a 45 Minuten praktische Ausbildung auf einem Ausbildungsfahrzeug mit Schaltgetriebe. Anschließender 15-minütiger Test mit Fahrlehrer, aber keine Prüfung.

Diese Befähigung gilt auch im europäischen Ausland. 


bbH* = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
BF 17* = begleitetes Fahren mit 17 Jahren
zG* = zulässige Gesamtmasse
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